A. EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE |
1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Garantiebedingungen garantiert LEDVANCE, dass die Garantieprodukte MONOFACIAL P-TYPE (siehe TABLE 1A oben) für eine Garantiezeit von zwölf (12) Jahren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind die sich auf die Funktionalität des Produkts auswirken. 2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Garantiebedingungen garantiert LEDVANCE, dass die Garantieprodukte BIFACIAL P-Type (siehe TABLE 1A oben) während einer Garantiezeit von fünfzehn (15) Jahren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind die sich auf die Funktionalität des Produkts auswirken. 3. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Garantiebedingungen garantiert LEDVANCE, dass die Garantieprodukte MONOFACIAL N-Type (siehe TABLE 1A oben) für eine Garantiezeit von fünfzehn (15) Jahren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind die sich auf die Funktionalität des Produkts auswirken. 4. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Garantiebedingungen garantiert LEDVANCE, dass die Garantieprodukte BIFACIAL N-Type (siehe TABLE 1A oben) für eine Garantiezeit von fünfzehn (15) Jahren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind die sich auf die Funktionalität des Produkts auswirken. |
B. EINGESCHRÄNKTE LINEARE LEISTUNGSGARANTIE |
Die Produkte verfügen über eine Leistungsspezifikation (im Folgenden "Garantierte Anfangs-Pmax"), die auf dem Typenschild jedes Produkts zu finden ist. LEDVANCE garantiert, dass sich die Leistung der Produkte während der oben genannten Garantiezeit(en) nicht wesentlich verringern wird und gewährt dem Käufer für die verschiedenen Produkte die im Folgenden näher beschriebene beschränkte lineare Leistungsgarantie. Für den Fall, dass ein Produkt aufgrund von Mängeln eines im Produkt verabeiteten Rohstoffs oder Mängeln im Herstellungsprozess eines Produkts die im Folgenden näher beschriebene lineare Leistungsgarantie nicht erfüllt, kann der Käufer einen Anspruch gemäß TABELLE 3, Abschnitt C, geltend machen. 1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Garantiebedingungen garantiert LEDVANCE, dass während einer Garantiezeit von fünfundzwanzig (25) Jahren (siehe Tabelle 1B oben) die Leistung für Garantieprodukte MONOFACIAL P-Type im ersten Jahr des Garantiezeitraums nicht um mehr als (i) 2% des Garantierten Anfangs-Pmax (siehe Definition zuvor) und (ii) in jedem weiteren Jahr des Garantiezeitraums nicht um mehr als 0.55% des Garantierten Anfangs-Pmax abnehmen wird, so dass das Produkt mit Ablauf der Garantiezeit mindestens 84,8% des Garantierten Anfangs-Pmax aufweisen wird. 2. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Garantiebedingungen garantiert LEDVANCE, dass während einer Garantiezeit von dreißig (30) Jahren (siehe Tabelle 1B oben) die Leistung für Garantieprodukte BIFACIAL P-Type im ersten Jahr des Garantiezeitraums nicht um mehr als (i) 2% des Garantierten Anfangs-Pmax (siehe Definition zuvor) und (ii) in jedem weiteren Jahr des Garantiezeitraums nicht um mehr als 0.45% des Garantierten Anfangs-Pmax abnehmen wird, so dass das Produkt mit Ablauf der Garantiezeit mindestens 84,95% der garantierten Anfangs-Pmax aufweisen wird. 3. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Garantiebedingungen garantiert LEDVANCE, dass während einer Garantiezeit von dreißig (30) Jahren (siehe Tabelle 1B oben) die Leistung für Garantieprodukte MONOFACIAL N-Type im ersten Jahr des Garantiezeitraums nicht um mehr als (i) 1% des Garantierten Anfangs-Pmax (siehe Definition zuvor) und (ii) in jedem weiteren Jahr des Garantiezeitraums nicht um mehr als 0.40% des Garantierten Anfangs-Pmax abnehmen wird, so dass das Produkt mit Ablauf der Garantiezeit mindestens 87,40% des Garantierten Anfangs-Pmax aufweisen wird. 4. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Garantiebedingungen garantiert LEDVANCE, dass während einer Garantiezeit von dreißig (30) Jahren (siehe Tabelle 1B oben) die Leistung für Garantieprodukte BIFACIAL N-Type im ersten Jahr des Garantiezeitraums nicht um mehr als (i) 1% des Garantierten Anfangs-Pmax (siehe Definition zuvor) und (ii) in jedem weiteren Jahr des Garantiezeitraums nicht um mehr als 0.40% des Garantierten Anfangs-Pmax abnehmen wird, so dass das Produkt mit Ablauf der Garantiezeit mindestens 87,40% des Garantierten Anfangs-Pmax aufweisen wird. Der Pmax Wert eines Produkts ist unter Standardprüfbedingungen (im Folgenden "STC") gemäß der Norm der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (im Folgenden "IEC") zu messen (Bestrahlungsstärke: 1000 W/m2; Luftmassenkoeffizient: AM 1,5; Zelltemperatur: 25°C). Die Messung erfolgt durch LEDVANCE oder ein von LEDVANCE benanntes Drittlabor. |
C. GELTENDMACHUNG EINES GARANTIEANSPRUCHS |
1. Die Bearbeitung eines Garantieanspruchs und die Gewährung der Garantieleistung nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen erfolgt durch LEDVANCE für Garantieansprüche innerhalb Deutschlands. 2. Bei Garantiefällen im Garantiegebiet außerhalb Deutschlands erfolgt die Abwicklung des Garantieanspruchs durch die jeweils örtlich zuständige LEDVANCE Landesgesellschaft gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen. 3. Um einen Garantieanspruch gemäß TABELLE 1A ("Beschränkte Produktgarantie") oder gemäß TABELLE 1B ("Eingeschränkte lineare Leistungsgarantie") geltend zu machen, muss sich der Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Feststellung eines Mangels sowie innerhalb des maßgeblichen Garantiezeitraums per E-Mail an (i) LEDVANCE oder (ii) im Falle eines Garantieanspruchs im Garantiegebiet außerhalb Deutschlands, an die jeweilige LEDVANCE Landesgesellschaft wenden. Zu diesem Zweck muss der Käufer das am Ende dieser Garantiebedingungen zum Download verlinkte Reklamationsformular ausfüllen und an die darin angegebene lokale LEDVANCE E-Mail Adresse senden. Nur wenn von LEDVANCE ausdrücklich hierzu aufgefordert, sind die betroffenen Produkte bitte an folgende Adresse einzuschicken: LEDVANCE GmbH
CQM Department Steinerne Furt 62 86167 Augsburg Deutschland Bei Bedarf kann LEDVANCE dem Käufer auch eine andere Rücksendeadresse nennen. 4. Die Reklamation muss folgende Pflichtangaben und Unterlagen enthalten:
5. Versäumt es der Käufer, LEDVANCE zu benachrichtigen und/oder die in der vorstehenden Liste aufgeführten Angaben zu machen / Unterlagen bereitzustellen, hat LEDVANCE das Recht, die Bearbeitung der betreffenden Ansprüche zu verweigern bis der Käufer die entsprechenden Informationen / Unterlagen nachgereicht hat. 6. Sobald LEDVANCE die Reklamation des Käufers und alle Informationen / Unterlagen erhalten hat, wird LEDVANCE die Reklamation prüfen und bewerten. 7. Verlangt LEDVANCE die Einsendung der beanstandeten Produkte, ist der Käufer verpflichtet: i. die beanstandeten Produkte gemäß der von LEDVANCE erteilten “Return Material Authorization” (“RMA”) zurückzuschicken,
ii. im Falle einer erforderlichen Demontage keines der Produkte zu beschädigen,
8. Mit Annahme der Lieferung eines zurückgesandten Produkts durch LEDVANCE geht das Eigentum an diesem Produkt auf LEDVANCE über. Wenn ein oder mehrere Produkte nicht in Übereinstimmung mit dem oben genannten Rückgabeverfahren zurückgegeben werden oder wenn LEDVANCE den beanstandeten Mangel nicht feststellen kann, kann LEDVANCE diese Produkte nach eigenem Ermessen auf Kosten des Käufers an den Käufer zurücksenden. In diesem Fall sind das Risiko, bspw. für Beschädigung und Verlust der Ware(n), sowie alle Kosten, die sich aus Schäden oder Verlusten des/ der betroffenen Produkte ergeben, vom Käufer zu tragen.iii. die von LEDVANCE zur Verfügung gestellten Verpackungs- und Versandrichtlinien für Rücksendungen einhalten, und iv. den Transport des Produkts/ der Produkte auf eigene Kosten zu veranlassen. 9. LEDVANCE behält sich das Recht vor, die Ursache für den Ausfall eines Produkts oder die Ursache für den Leistungsabfall eines Produkts selbst zu überprüfen und/oder durch ein unabhängiges Prüflabor nach Wahl von LEDVANCE ermitteln zu lassen. Messungen durch Dritte sind unter STC gemäß IEC-Norm (Bestrahlungsstärke: 1000 W/m2; Luftmassenkoeffizient: AM 1,5; Zellentemperatur: 25°C) unter Berücksichtigung einer Messtoleranz von +/- 3% durchzuführen. 10. Bestätigt die Messung, dass ein Garantiefall vorliegt, trägt LEDVANCE auch die Kosten der Messung. Kommt die Messung zu dem Ergebnis, dass kein Garantiefall gegeben ist, behält sich LEDVANCE das Recht vor, die Messkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. 11. Ein Garantieanspruch kann nur vom Käufer erhoben werden. 12. Der Käufer kann für das selbe Produkt und denselben Mangel jeweils nur einen Garantieanspruch geltend machen, d.h. es können keine wiederholten Garantieansprüche auf dasselbe Qualitätsproblem ein und desselben Produkts gestützt werden. |
D. GARANTIELEISTUNGEN |
Die Gewährung einer der folgenden Garantieleistungen verlängert oder erneuert nicht die ursprüngliche Garantiezeit, d.h. die Garantiezeit ersetzter Produkte bemisst sich nach der verbleibenden Garantiezeit des ursprünglichen Produkts. Ersetzte Produkte gehen in das Eigentum von LEDVANCE über. Wenn ein fehlerhaftes Produkt nicht mehr hergestellt wird, nicht geliefert werden kann oder vom Markt genommen wurde, hat LEDVANCE das Recht, ein vergleichbares Produkt (ähnliche Produktgröße, ähnliche Spezifikationen, ähnliche Leistung) als Ersatz für das defekte Produkt zu liefern, wobei die Leistung des neuen Produkts nicht geringer ausfallen darf. EINGESCHRÄNKTE PRODUKTGARANTIE Sofern LEDVANCE bestätigt, dass ein Produkt nicht der in TABELLE 3, Abschnitt A beschriebenen eingeschränkten Produktgarantie entspricht und sofern der Käufer einen Garantieanspruch gemäß TABELLE 3, Abschnitt C innerhalb der geltenden Garantiezeit ordnungsgemäß geltend gemacht hat, wird LEDVANCE nach freiem Ermessen im Rahmen der eingeschränkten Produktgarantie als ausschließliche Garantieleistung entweder: i. die betroffenen Produkte reparieren und diese an den Käufer zurücksenden (Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers);
ii. dem Käufer kostenlos neue oder überarbeitete Ersatzprodukte (oder Teile davon) zur Verfügung stellen (Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers); oder iii. eine Gutschrift in Höhe eines angemessenen Restmarktwertes des/der betroffenen Produkte auf das Konto des Käufers veranlassen, wenn der Käufer ein direkter LEDVANCE-Kunde ist. Ein LEDVANCE-Direktkunde ist ein Kunde, der das Produkt direkt von LEDVANCE oder einer LEDVANCE Landesgesellschaft mit Sitz im Garantiegebiet (und nicht von einem Händler oder einem anderen Dritten) erworben hat. Restmarktwert des Produkts in der jeweiligen Währung = (Garantiezeitraum in Jahren - Betriebslaufzeit in Jahren) * (Produktpreis neu / Garantiezeitraum in Jahren).
Der verbleibende Marktwert eines Produkts darf nicht negativ sein. EINGESCHRÄNKTE LINEARE LEISTUNGSGARANTIE Sofern LEDVANCE bestätigt, dass ein Produkt nicht der in TABELLE 3, Abschnitt B beschriebenen eingeschränkten linearen Leistungsgarantie entspricht und der Käufer einen Garantieanspruch gemäß TABELLE 3, Abschnitt C innerhalb der geltenden Garantiezeit ordnungsgemäß geltend gemacht hat, wird LEDVANCE nach freiem Ermessen im Rahmen ihrer eingeschränkten linearen Leistungsgarantie als ausschließliche Garantieleistung entweder: i. dem Käufer kostenlos neue oder überarbeitete Ersatzprodukte (oder Teile davon) zur Verfügung stellen (Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers); oder
ii. eine Gutschrift in Höhe eines angemessenen Restmarktwertes des/der betroffenen Produkte auf das Konto des Käufers veranlassen, wenn der Käufer ein direkter LEDVANCE-Kunde ist. Ein LEDVANCE-Direktkunde ist ein Kunde, der das Produkt direkt von LEDVANCE oder einer LEDVANCE Landesgesellschaft mit Sitz im Garantiegebiet (und nicht von einem Händler oder einem anderen Dritten) erworben hat. Restmarktwert des Produkts in der jeweiligen Währung = (Garantiezeitraum in Jahren - Betriebslaufzeit in Jahren) * (Produktpreis neu / Garantiezeitraum in Jahren). Der verbleibende Marktwert eines Produkts darf nicht negativ sein. |
E. GARANTIEAUSSCHLÜSSE UND GARANTIEEINSCHRÄNKUNGEN |
1. Alle Garantieansprüche müssen LEDVANCE innerhalb der in TABELLE 1A und TABELLE 1B beschriebenen Garantiezeit mitgeteilt werden. Eine Reklamation, die außerhalb der jeweiligen Garantiezeit oder des Garantiegebiets (TABELLE 2) erfolgt, ist ausgeschlossen. 2. Diese Garantiebedingungen umfassen keine Erstattung von Arbeitskosten oder anderer im Zusammenhang mit der Deinstallation oder Reinstallation eines Produkts anfallender Kosten. Auch Kosten im Zusammenhang mit der Deinstallation, Neuinstallation oder Fehlerbehebung anderer Elemente der elektrischen Systeme des Käufers werden nicht von LEDVANCE erstattet. Fallen solche Kosten während eines Reklamationsverfahrens an, so hat der Käufer diese zu tragen. 3. Ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen sind jegliche Versandkosten, Zollabfertigungsgebühren, Produktrücksendegebühren, sowie Kosten für von Dritten durchgeführte Tests oder Schätzungen; fallen solche Kosten während des Reklamationsverfahrens, so hat der Käufer diese zu tragen. 4. Ein Garantieanspruch setzt mitunter voraus, dass das betroffene Produkt zu jeder Zeit innerhalb der zulässigen Spezifikationen gemäß Produktdatenblatt betrieben sowie der Installations- und Bedienungsanleitung von LEDVANCE gemäß installiert, in Betrieb genommen und verwendet wurde. 5. In den folgenden (nicht abschließenden) Fällen sind Garantieansprüche ausgeschlossen: i. LEDVANCE hat vom Käufer trotz Fälligkeit keine (vollständige) Bezahlung für die von der Reklamation betroffenen Produkte erhalten, vorausgesetzt der Käufer ist ein Direktkunde von LEDVANCE (siehe TABELLE 3, Abschnitt D oben);
ii. Der Käufer ist nicht in der Lage, die für die Geltendmachung eines Garantieanspruchs erforderlichen Angaben/Nachweise zu erbringen (siehe oben TABELLE 3, Abschnitt C.6.); iii. Die Produkte sind nicht erheblich beschädigt und diese Beschädigung beeinträchtigt die Leistung des Produkts nicht merklich (z. B. Kratzer, Flecken, Rost, Verfärbungen oder Schimmelspuren); iv. Die betroffenen Produkte wurden vom Käufer oder einem Dritten unsachgemäß transportiert, gehandhabt, gelagert, installiert oder verwendet; zum Beispiel wenn der Käufer die Produkte unter extrem heißen, kalten („heiß“ und „kalt“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Temperatur außerhalb des in den geltenden technischen Datenblättern angegeben Betriebstemperaturbereichs der Produkte), korrosiven oder anderen extremen und ungeeigneten Umgebungsbedingungen installiert oder sich die Anwendungsumgebung schnell ändert, was zu Korrosion, Oxidation oder abnormaler Funktion der Produkte aufgrund chemischer Einflüsse führt; v. Der Produktschaden wurde durch äußere Einflüsse (z.B. Glasbruch von Produkten durch äußere Einwirkungen), unsachgemäße Bedienung, ungeeignete Wartungsmethoden und/oder ungeeinete Installationsmethoden verursacht; vi. Der Käufer oder ein Dritter hat das Produkt in Kombination mit Produkten oder der Software des Käufers oder eines Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LEDVANCE betrieben, verändert oder repariert; vii. Die Produkte weisen infolge normaler Abnutzung der Produktmaterialien äußerliche Veränderungen auf, wie z.B. Kratzer, Flecken, Rost, Verfärbungen, Mehltau usw.; viii. Das Typenschild oder das Etikett mit der Seriennummer des Produkts wurde manipuliert, ist zerrissen, fehlt ganz oder teilweise oder ist anderweitig unleserlich; ix. Es wurde versäumt, die Produkte in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften oder gemäß den von LEDVANCE bereitgestellten Installations- und Bedienungsanleitungen ordnungsgemäß zu installieren, anzuwenden, zu modifizieren, oder zu warten; unsachgemäßes Systemdesign, unsachgemäße Installation oder Konstruktion, was z. B. zu häufigem Verbergen der Produkte führt und die Leistung der Produkte beeinträchtigt; x. Der Käufer oder ein Dritter hat standardfremde, nicht passende, minderwertige oder nicht qualifizierte Teile (z.B. Klemmen) zusammen mit dem Produkt installiert, was zu Qualitätsproblemen des Produkts führt; xi. Es wurden zwei oder mehr Stränge mit Y- oder T-Steckern parallel ohne Schutzvorrichtungen verbunden; xii. Anschluss von Strängen an einen Anschlusskasten oder einen Wechselrichter ohne Schutzvorrichtungen; xiii. Es wurden Reparaturen oder Änderungen der Produkte durch fachlich unqualifiziertes Personal durchgeführt, d.h. fachlich unqualifiziertes Personal beauftragt; xiv. Es wurden Reparaturen oder Änderungen der Produkte, die nicht in Einklang mit den Produktspezifikationen, dem System oder den lokalen Spezifikationen für die elektrische Konstruktion stehen, durchgeführt; xv. Produkte waren direkt oder indirekt von Stromausfall, Überspannung, Überschwemmung, Feuer, Blitzschlag, Schlammlawine, Vandalismus, Explosion, Krieg oder anderen Ereignissen höherer Gewalt betroffen; xvi. Die Produkte wurden zusammen mit Modulen von Drittanbietern innerhalb derselben Installation installiert. |
F. VORBEHALT GESETZLICHER ANSPRÜCHE |
Dem Käufer können außerhalb dieser Garantiebedingungen besondere gesetzliche Rechte zustehen (z.B. aus einer gesetzlichen Gewährleistung oder dem Produkthaftungsgesetz), die durch diese Garantiebedingungen in keiner Weise eingeschränkt werden. Solche gesetzlichen Ansprüche und Rechte und deren freie Geltendmachung bestehen unabhängig und parallel zu diesen Garantiebedingungen und etwaigen sich hieraus ergebenden Garantieansprüchen. |
G. SONSTIGES |
+. Sollte ein Teil, eine Bestimmung oder eine Klausel dieser Garantiebedingungen nach geltendem Recht für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht alle anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser Garantiebedingungen; in diesem Sinne werden alle weiteren Garantiebedingungen als teilbar behandelt. 2. Diese Garantiebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). 3. Soweit der Garantienehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen München, Deutschland. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 4. LEDVANCE behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. In einem solchen Fall bleiben bereits erhobene Garantieansprüche unberührt und können vom Käufer gemäß den Bestimmungen dieser Fassung der Garantiebedingungen weiterhin verfolgt werden. Stand: Januar 2024 |